Die Stadt Przemyśl verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer mobilen Anwendung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website visit.przemysl.pl.
Veröffentlichungsdatum der Anwendung: 2013-07-03
Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2021-08-31
Die Website ist konform mit dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen.
Ausnahmen:
Die Erklärung wurde am 31.08.2021 erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, die von der öffentlichen Einrichtung durchgeführt wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Website kontaktieren Sie uns bitte. Ansprechpartner ist Andrzej Daćko (a.dacko@um.przemysl.pl). Sie können uns auch telefonisch unter 16 675 20 41 erreichen. Über diese Kontaktwege können Sie auch Anträge auf Bereitstellung nicht zugänglicher Informationen stellen oder Beschwerden über fehlende Barrierefreiheit einreichen.
Jede Person hat das Recht, von einer öffentlichen Einrichtung die digitale Zugänglichkeit einer bestimmten mobilen Anwendung oder ihrer Elemente zu verlangen, einschließlich der in Artikel 3 Absatz 2 genannten Elemente sowie der aufgrund von Artikel 8 Absatz 1 nicht digital zugänglichen Elemente. Die Anfrage sollte Folgendes enthalten:
Die öffentliche Einrichtung sollte die Anfrage unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Anfrage erfüllen. Falls diese Frist nicht eingehalten werden kann, wird die anfragende Person unverzüglich über den voraussichtlichen Umsetzungszeitpunkt informiert. Dieser Zeitraum darf 2 Monate ab dem Datum der Anfrage nicht überschreiten.
Falls eine digitale Zugänglichkeit nicht möglich ist, kann die öffentliche Einrichtung eine alternative Möglichkeit zur Informationsbereitstellung vorschlagen. Falls die öffentliche Einrichtung die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit verweigert oder keine alternative Zugangsmöglichkeit bietet, kann die anfragende Person eine Beschwerde über die fehlende digitale Barrierefreiheit der mobilen Anwendung oder ihrer Elemente einreichen. Nach Ausschöpfung des Beschwerdeverfahrens kann zudem ein Antrag beim Bürgerbeauftragten gestellt werden.
Architektonische Barrierefreiheit
Die Gebäude des Rathauses an den Adressen Rynek 1 und Ratuszowa 1 sind mit Aufzügen für Menschen mit Behinderungen ausgestattet. Andere Gebäude verfügen nicht über solche Lösungen.
Information zur Verfügbarkeit eines Gebärdensprachdolmetschers
Personen mit dauerhaften oder vorübergehenden Kommunikationsschwierigkeiten können beim Erledigen von Angelegenheiten im Rathaus von Przemyśl folgende Unterstützung nutzen: